Diese Website verpflichtet sich, den Inhalt ihrer Website in Übereinstimmung mit dem Gesetz Nr. 99/2019 Slg. über die Zugänglichkeit von Websites und mobilen Anwendungen und zur Änderung des Gesetzes Nr. 365/2000 Slg. über Informationssysteme der öffentlichen Verwaltung und zur Änderung einiger anderer Gesetze in seiner geänderten Fassung zugänglich zu machen, mit dem die Richtlinie (EU) 2016/2102 des Europäischen Parlaments und des Rates umgesetzt wird.

Stand der Einhaltung

Diese Website entspricht teilweise dem Gesetz Nr. 99/2019 in seiner geänderten Fassung, da die unten aufgeführten Punkte nicht erfüllt sind oder Ausnahmen bestehen.

Unzugänglicher Inhalt

Diese Website wird auf einer Plattform betrieben, die die technischen Voraussetzungen für die Erstellung von barrierefreien Websites gemäß den geltenden Rechtsvorschriften bietet. Bei einigen spezifischen Inhaltselementen ist jedoch der Nutzer (Content Manager) für deren korrekte Umsetzung verantwortlich.

Aus diesem Grund können zum Beispiel folgende Mängel auf einzelnen Websites auftreten:

  • Fehlender oder unangemessener Alternativtext für Bilder (z.B. in Galerien oder älteren Inhalten),
  • Unzureichender Kontrast zwischen Text und Hintergrund bei individuellen Farbkombinationen,
  • Bei einigen interaktiven Komponenten fehlt möglicherweise eine Beschreibung, eine Rolle oder eine angemessene Beschriftung,
  • Fehlende Beschriftungen für Formularelemente (Labels, Tooltips),
  • Einige Galerien oder Animationen haben möglicherweise keine Stopp-/Pause-Steuerung.

Diese Elemente werden derzeit untersucht und wir arbeiten daran, sie im Rahmen der Möglichkeiten der Plattform zu beheben oder zu verbessern.

Rückmeldungen und Kontaktangaben

Ihre Vorschläge oder Informationen über Probleme mit der Darstellung der Website sowie Fragen, Vorschläge oder Kommentare zum Inhalt der Website oder der begründete Verdacht, dass die Website nicht den Anforderungen des Gesetzes Nr. 99/2019 Slg. in seiner geänderten Fassung entspricht, einschließlich der Möglichkeit, eine Beschwerde bei den zuständigen staatlichen Behörden einzureichen, können an [E-Mail des Webmasters] gesendet werden.

Vollstreckungsverfahren

Im Falle einer unbefriedigenden Antwort auf eine Rückmeldung gemäß dem vorherigen Absatz können Sie sich an die zuständige Strafverfolgungsbehörde wenden:

Innenministerium, Abteilung für elektronische Behördendienste.
náměstí Hrdinů 1634/3, 140 21 Prag 4
E-Mail: pristupnost@mvcr.cz

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